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   RG, 21.09.1909 - Rep. III. 468/08   

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https://dejure.org/1909,87
RG, 21.09.1909 - Rep. III. 468/08 (https://dejure.org/1909,87)
RG, Entscheidung vom 21.09.1909 - Rep. III. 468/08 (https://dejure.org/1909,87)
RG, Entscheidung vom 21. September 1909 - Rep. III. 468/08 (https://dejure.org/1909,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erlischt das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters durch die im Wege der Zwangsvollstreckung für einen Dritten erfolgende Entfernung der Sachen von dem Grundstücke, wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 418
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 73/57

    Konkurrierende Gläubiger des Mieters

    Die Verweisungseinrede aus § 560 Satz 2 BGB steht auch dem Pfändungsgläubiger des Mieters zu, gegen den der Vermieter den Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Versteigerungserlös geltend macht (Bestätigung von RGZ 71, 418).

    Dieser Auffassung kann indes nicht gefolgt werden, vielmehr muß die Frage entsprechend der vom Reichsgericht vertretenen und auch im Schrifttum herrschenden Ansicht bejaht werden (vgl. RGZ 71, 418, 419; KG OLG 27, 175, 176; 19, 2, 3; OLG Braunschweig OLG 20, 111; Staudinger BGB 11. Aufl. § 560 Nr. 8; BGB RGRK 10. Aufl. § 560 Anm, 2; Mittelstein, die Miete 4. Aufl. § 99 S. 605; Niendorf, Mietrecht, 10. Aufl. § 57 S. 424, 425; Emmerich, Pfandrechtskonkurrenzen 1909 S. 511).

  • LG Mannheim, 30.10.2003 - 10 S 38/03

    Schicksal eines Vermieterpfandrechts bei Entfernung und Veräußerung von Sachen

    Dafür genügt jede willentliche Wegschaffung der eingebrachten Sachen durch den Mieter oder einen Dritten (vgl. bereits RGZ 71, 418, 419).
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